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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-595/21LSI - Germany GmbH v Freistaat Bayern

Entschieden
2022-12-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:949
CELEX
62021CJ0595
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Information der Verbraucher über Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Art. 17 und Anhang VI Teil A Nr. 4 – ‚Bezeichnung des Lebensmittels‘ – ‚Produktname‘ – Verpflichtende Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln – Bestandteil oder Zutat, der bzw. die für die vollständige oder teilweise Ersetzung des Bestandteils oder der Zutat verwendet wird, von dem bzw. der die Verbraucher erwarten, dass er bzw. sie normalerweise in einem Lebensmittel verwendet wird oder vorhanden ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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