Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-595/21LSI - Germany GmbH v Freistaat Bayern
- Entschieden
- 2022-12-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:949
- CELEX
- 62021CJ0595
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Information der Verbraucher über Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Art. 17 und Anhang VI Teil A Nr. 4 – ‚Bezeichnung des Lebensmittels‘ – ‚Produktname‘ – Verpflichtende Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln – Bestandteil oder Zutat, der bzw. die für die vollständige oder teilweise Ersetzung des Bestandteils oder der Zutat verwendet wird, von dem bzw. der die Verbraucher erwarten, dass er bzw. sie normalerweise in einem Lebensmittel verwendet wird oder vorhanden ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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