Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-594/19 PDeutsche Lufthansa AG v European Commission
- Entschieden
- 2022-01-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:40
- CELEX
- 62019CJ0594
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Fluggesellschaften – Beschluss, mit dem Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden, und mit dem festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der diesen Flughafen nutzenden Fluggesellschaften vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem in Rede stehenden Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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