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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-594/18 PRepublic of Austria v European Commission

Entschieden
2020-09-22
ECLI
ECLI:EU:C:2020:742
CELEX
62018CJ0594
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV – Art. 11 und 194 AEUV – Art. 1, Art. 2 Buchst. c und Art. 106a Abs. 3 des Euratom-Vertrags – Geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C (Vereinigtes Königreich) – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Ziel im gemeinsamen Interesse – Umweltziele der Europäischen Union – Grundsatz des Umweltschutzes, Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Grundsatz der Nachhaltigkeit – Bestimmung der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit – Marktversagen – Verhältnismäßigkeit der Beihilfe – Investitions- oder Betriebsbeihilfe – Bestimmung der Beihilfeelemente – Garantiemitteilung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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