Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-594/18 PRepublic of Austria v European Commission
- Entschieden
- 2020-09-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:742
- CELEX
- 62018CJ0594
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV – Art. 11 und 194 AEUV – Art. 1, Art. 2 Buchst. c und Art. 106a Abs. 3 des Euratom-Vertrags – Geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C (Vereinigtes Königreich) – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Ziel im gemeinsamen Interesse – Umweltziele der Europäischen Union – Grundsatz des Umweltschutzes, Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Grundsatz der Nachhaltigkeit – Bestimmung der betroffenen wirtschaftlichen Tätigkeit – Marktversagen – Verhältnismäßigkeit der Beihilfe – Investitions- oder Betriebsbeihilfe – Bestimmung der Beihilfeelemente – Garantiemitteilung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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