Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-592/20NT and Others v British Airways plc
- Entschieden
- 2021-04-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:312
- CELEX
- 62020CO0592
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 2 Buchst. b und Art. 7 Abs. 1 – Ausgleichszahlung bei großer Verspätung am Endziel eines Anschlussflugs – Anschlussflug mit mehreren Teilflügen – Einheitliche Buchung – Annullierung eines Teilflugs durch ein anderes Unternehmen als dasjenige, bei dem die einheitliche Buchung erfolgte – Ausführendes Luftfahrtunternehmen – Entfernung, die bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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