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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-591/23ZCC Europe GmbH v Hauptzollamt Düsseldorf

Entschieden
2024-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2024:1053
CELEX
62023CJ0591
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Zolltarifliche Einreihung – Positionen 8113 und 8209 – Aus Cermets bestehende Hartmetallstäbchen – Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 – Gültigkeit – Einreihungskriterien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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