Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑591/12 PBimbo SA v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)
- Entschieden
- 2014-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:305
- CELEX
- 62012CJ0591
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Wortmarke BIMBO DOUGHNUTS – Ältere spanische Wortmarke DOGHNUTS – Relative Eintragungshindernisse – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Selbständig kennzeichnende Stellung eines Bestandteils in einer zusammengesetzten Wortmarke.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht