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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-590/22AT and BT v PS GbR and Others

Entschieden
2024-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2024:536
CELEX
62022CJ0590
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 Abs. 1 – Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung verursacht worden ist – Begriff des immateriellen Schadens – Auswirkung der Schwere des erlittenen Schadens – Bemessung des Schadenersatzbetrags – Klage auf Ersatz eines immateriellen Schadens aufgrund einer Befürchtung – Unanwendbarkeit der in Art. 83 für Geldbußen vorgesehenen Kriterien – Abschreckungsfunktion – Bemessung bei gleichzeitigen Verstößen gegen diese Verordnung und gegen nationales Recht.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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