Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-590/10Wolfgang Köppl v Freistaat Bayern
- Entschieden
- 2011-11-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:765
- CELEX
- 62010CO0590
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 - Art. 7 Abs. 1 - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der nationalen Fahrerlaubnis - Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B durch einen anderen Mitgliedstaat - Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses - Spätere Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C durch denselben Mitgliedstaat - Beachtung des Wohnsitzerfordernisses - Erfordernis, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse C im Besitz eines gültigen Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse B zu sein.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht