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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-590/10Wolfgang Köppl v Freistaat Bayern

Entschieden
2011-11-22
ECLI
ECLI:EU:C:2011:765
CELEX
62010CO0590
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 - Art. 7 Abs. 1 - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der nationalen Fahrerlaubnis - Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B durch einen anderen Mitgliedstaat - Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses - Spätere Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C durch denselben Mitgliedstaat - Beachtung des Wohnsitzerfordernisses - Erfordernis, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse C im Besitz eines gültigen Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse B zu sein.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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