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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-59/23 PRepublic of Austria v European Commission

Entschieden
2025-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:686
CELEX
62023CJ0059
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c und Art. 108 AEUV – Geplante Beihilfe für die Entwicklung von zwei neuen Kernreaktoren am Standort Paks (Ungarn) – Direktvergabe des Bauauftrags – Richtlinie 2014/25/EU – Beschluss, mit dem die Beihilfe vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Vereinbarkeit der Beihilfe mit nicht beihilferechtlichen Bestimmungen des Unionsrechts – Zweck der Beihilfe – Untrennbar mit der Beihilfe verbundene Modalitäten – Parallel laufendes Vertragsverletzungsverfahren – Begründungspflicht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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