Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-59/19Wikingerhof GmbH & Co. KG v Booking.com BV
- Entschieden
- 2020-11-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:950
- CELEX
- 62019CJ0059
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit – Art. 7 Nrn. 1 und 2 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken – Behauptung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch von vertraglichen Bestimmungen gedeckte Geschäftspraktiken – Online-Buchungsplattform für Unterkünfte booking.com.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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