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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-589/24Almirall BV and Almirall SA v Infinity Pharma BV and Pharmaline BV

Entschieden
2026-03-19
ECLI
ECLI:EU:C:2026:217
CELEX
62024CJ0589
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Anwendungsbereich – Art. 2 Abs. 1 – Arzneimittel, die gewerblich zubereitet werden oder bei deren Zubereitung ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt – Art. 3 Nr. 2 – In der Apotheke nach Vorschrift einer Pharmakopöe zubereitete Arzneimittel, die für die unmittelbare Abgabe an die Patienten bestimmt sind, die Kunden dieser Apotheke sind – Ausnahme vom Anwendungsbereich – Nationale Regelung, die diese Arzneimittel einer auf einem Anzahlkriterium beruhenden Genehmigungs- bzw. Erlaubnispflicht unterwirft.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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