Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-589/23Cassella-med GmbH & Co. KG and MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH v Verband Sozialer Wettbewerb eV
- Entschieden
- 2025-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:173
- CELEX
- 62023CJ0589
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 1 Nr. 2 Buchst. b – Begriff ,Funktionsarzneimittel‘ – Begriff ,pharmakologische Wirkung‘ – Stoff, der sich reversibel an Bakterien bindet, um diese daran zu hindern, sich an menschliche Zellen zu binden – Art. 2 Abs. 2 – Anwendbarer rechtlicher Rahmen – Einstufung als ,Medizinprodukt‘ oder als ,Arzneimittel‘ – Medizinprodukte – Richtlinie 93/42/EWG – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ,Medizinprodukt‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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