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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-589/20JR v Austrian Airlines AG

Entschieden
2022-06-02
ECLI
ECLI:EU:C:2022:424
CELEX
62020CJ0589
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Übereinkommen von Montreal – Art. 17 Abs. 1 – Haftung der Luftfahrtunternehmen für Tod oder Körperverletzungen der Fluggäste – Begriff ‚Unfall‘, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde – Beim Aussteigen erlittene Körperverletzung – Art. 20 – Haftungsbefreiung des Luftfahrtunternehmens – Begriff ‚unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung‘, die den ‚Schaden‘ ‚sei es auch nur fahrlässig, … verursacht oder dazu beigetragen hat‘ – Sturz eines Fluggasts, der sich nicht am Handlauf einer mobilen Ausstiegstreppe festgehalten hat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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