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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑589/10Janina Wencel v Zakład Ubezpieczeń Społecznych w Białymstoku

Entschieden
2013-05-16
ECLI
ECLI:EU:C:2013:303
CELEX
62010CJ0589
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 45 AEUV – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 10 – Leistungen bei Alter – Gewöhnlicher Aufenthaltsort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten – Bezug einer Hinterbliebenenrente in dem einen und einer Altersrente in dem anderen Mitgliedstaat – Entzug einer dieser beiden Leistungen – Einziehung angeblich rechtsgrundlos empfangener Leistungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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