Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑589/10Janina Wencel v Zakład Ubezpieczeń Społecznych w Białymstoku
- Entschieden
- 2013-05-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:303
- CELEX
- 62010CJ0589
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 45 AEUV – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Art. 10 – Leistungen bei Alter – Gewöhnlicher Aufenthaltsort in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten – Bezug einer Hinterbliebenenrente in dem einen und einer Altersrente in dem anderen Mitgliedstaat – Entzug einer dieser beiden Leistungen – Einziehung angeblich rechtsgrundlos empfangener Leistungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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