Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-585/20BFF Finance Iberia S.A.U v Gerencia Regional de Salud de la Junta de Castilla y León
- Entschieden
- 2022-10-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:806
- CELEX
- 62020CJ0585
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Einziehung von Forderungen, die von Unternehmen an ein Inkassounternehmen abgetreten wurden, gegenüber einer öffentlichen Stelle – Entschädigung für Beitreibungskosten, die dem Gläubiger im Fall eines Zahlungsverzugs des Schuldners entstanden sind – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro – Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen – Art. 4 – Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung der Waren und Dienstleistungen – Zahlungsfrist – Art. 2 Nr. 8 – Begriff ‚fälliger Betrag‘ – Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Berechnung der Verzugszinsen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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