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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-585/20BFF Finance Iberia S.A.U v Gerencia Regional de Salud de la Junta de Castilla y León

Entschieden
2022-10-20
ECLI
ECLI:EU:C:2022:806
CELEX
62020CJ0585
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr – Einziehung von Forderungen, die von Unternehmen an ein Inkassounternehmen abgetreten wurden, gegenüber einer öffentlichen Stelle – Entschädigung für Beitreibungskosten, die dem Gläubiger im Fall eines Zahlungsverzugs des Schuldners entstanden sind – Art. 6 – Pauschaler Mindestbetrag von 40 Euro – Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen – Art. 4 – Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung der Waren und Dienstleistungen – Zahlungsfrist – Art. 2 Nr. 8 – Begriff ‚fälliger Betrag‘ – Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Berechnung der Verzugszinsen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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