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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-582/23R.S

Entschieden
2025-07-03
ECLI
ECLI:EU:C:2025:518
CELEX
62023CJ0582
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

[Text berichtigt durch Beschluss vom 18. September 2025]„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 – Befugnisse und Pflichten des nationalen Gerichts – Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person – Keine Befugnis des Insolvenzgerichts, von Amts wegen die Missbräuchlichkeit von Klauseln eines Vertrags, auf dem eine in die Forderungstabelle eingetragene Forderung beruht, zu prüfen – Keine Befugnis dieses Gerichts zum Erlass einstweiliger Maßnahmen – Effektivitätsgrundsatz“.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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