Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑581/11 PMuhamad Mugraby v Council of the European Union and European Commission
- Entschieden
- 2012-07-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:466
- CELEX
- 62011CO0581
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Untätigkeitsklage – Verletzung der Grundrechte und des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik – Unterbleiben von Maßnahmen des Rates und der Kommission gegen die Libanesische Republik – Schadensersatzklage – Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht