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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-580/16Firma Hans Bühler KG v Finanzamt de Graz-Stadt

Entschieden
2018-04-19
ECLI
ECLI:EU:C:2018:261
CELEX
62016CJ0580
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs – Art. 42 – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen, die Gegenstand einer anschließenden Lieferung sind – Art. 141 – Befreiung – Dreiecksgeschäft – Vereinfachungsmaßnahmen – Art. 265 – Korrektur der zusammenfassenden Meldung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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