Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-580/16Firma Hans Bühler KG v Finanzamt de Graz-Stadt
- Entschieden
- 2018-04-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:261
- CELEX
- 62016CJ0580
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs – Art. 42 – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen, die Gegenstand einer anschließenden Lieferung sind – Art. 141 – Befreiung – Dreiecksgeschäft – Vereinfachungsmaßnahmen – Art. 265 – Korrektur der zusammenfassenden Meldung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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