Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-580/13Coty Germany GmbH v Stadtsparkasse Magdeburg
- Entschieden
- 2015-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:485
- CELEX
- 62013CJ0580
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 8 Abs. 3 Buchst. e – Verkauf rechtsverletzender Waren – Recht auf Auskunft im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums – Regelung eines Mitgliedstaats, die es den Bankinstituten gestattet, sich zu weigern, einem Antrag auf Auskunftserteilung betreffend ein Bankkonto stattzugeben (Bankgeheimnis).
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht