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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-580/13Coty Germany GmbH v Stadtsparkasse Magdeburg

Entschieden
2015-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2015:485
CELEX
62013CJ0580
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 8 Abs. 3 Buchst. e – Verkauf rechtsverletzender Waren – Recht auf Auskunft im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums – Regelung eines Mitgliedstaats, die es den Bankinstituten gestattet, sich zu weigern, einem Antrag auf Auskunftserteilung betreffend ein Bankkonto stattzugeben (Bankgeheimnis).

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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