Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-58/23Y.N. v Republika Slovenija
- Entschieden
- 2023-09-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:748
- CELEX
- 62023CO0058
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Asylpolitik – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 22 und 23 – Anspruch auf Rechtsberatung und -vertretung – Art. 46 Abs. 4 – Angemessene Rechtsbehelfsfrist – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht – Im beschleunigten Verfahren ergangene Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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