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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-58/23Y.N. v Republika Slovenija

Entschieden
2023-09-27
ECLI
ECLI:EU:C:2023:748
CELEX
62023CO0058
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Asylpolitik – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 22 und 23 – Anspruch auf Rechtsberatung und -vertretung – Art. 46 Abs. 4 – Angemessene Rechtsbehelfsfrist – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht – Im beschleunigten Verfahren ergangene Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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