Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-58/21FK v Rechtsanwaltskammer Wien
- Entschieden
- 2022-09-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:691
- CELEX
- 62021CJ0058
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 13 – Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Anhang II – Art. 1 Abs. 2 – Rechtsanwalt mit Mittelpunkt der privaten und beruflichen Tätigkeiten in der Schweiz, der seinen Beruf noch in zwei weiteren Mitgliedstaaten ausübt – Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Altersrente – Nationale Regelung, nach der der Betroffene im betreffenden Mitgliedstaat und im Ausland auf die Ausübung dieses Berufs verzichten muss.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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