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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-579/22 PAnglo Austrian AAB AG v European Central Bank (ECB) and Belegging-Maatschappij 'Far-Est' BV

Entschieden
2024-09-12
ECLI
ECLI:EU:C:2024:731
CELEX
62022CJ0579
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wirtschafts- und Währungspolitik – Richtlinie 2013/36/EU – Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten – Aufsicht über Kreditinstitute – Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 – Der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragene besondere Aufsichtsaufgaben – Entzug der Zulassung – Zuständigkeitsbereich der EZB – Verordnung (EU) Nr. 468/2014 – Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EZB und den nationalen Behörden – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Feststellungen des Gerichts der Europäischen Union zum nationalen Recht – Prüfung in Bezug auf eine mögliche Verfälschung des nationalen Rechts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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