Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-579/22 PAnglo Austrian AAB AG v European Central Bank (ECB) and Belegging-Maatschappij 'Far-Est' BV
- Entschieden
- 2024-09-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:731
- CELEX
- 62022CJ0579
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wirtschafts- und Währungspolitik – Richtlinie 2013/36/EU – Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten – Aufsicht über Kreditinstitute – Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 – Der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragene besondere Aufsichtsaufgaben – Entzug der Zulassung – Zuständigkeitsbereich der EZB – Verordnung (EU) Nr. 468/2014 – Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EZB und den nationalen Behörden – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Feststellungen des Gerichts der Europäischen Union zum nationalen Recht – Prüfung in Bezug auf eine mögliche Verfälschung des nationalen Rechts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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