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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-578/14Argenta Spaarbank NV v Belgische Staat

Entschieden
2015-06-04
ECLI
ECLI:EU:C:2015:372
CELEX
62014CO0578
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Körperschaftsteuer – Richtlinie 90/435/EWG – Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 – Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten – Allgemeine Steuerregelung – Absetzbarkeit vom steuerpflichtigen Gewinn der Muttergesellschaft – Tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits – Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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