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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-577/20Proceedings brought by A

Entschieden
2022-06-16
ECLI
ECLI:EU:C:2022:467
CELEX
62020CJ0577
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Art. 2 – Anwendungsbereich – Art. 13 Abs. 2 – Reglementierte Berufe – Bedingungen für den Erwerb des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung eines Psychotherapeuten auf der Grundlage eines Psychotherapie-Diploms, das von einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Universität ausgestellt wurde – Art. 45 und 49 AEUV – Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit – Beurteilung der Gleichwertigkeit der betreffenden Ausbildung – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten – Infragestellung des Maßes an Kenntnissen und Qualifikationen, das ein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes Diplom vermuten lässt, durch den Aufnahmemitgliedstaat – Bedingungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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