Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-577/20Proceedings brought by A
- Entschieden
- 2022-06-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:467
- CELEX
- 62020CJ0577
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Art. 2 – Anwendungsbereich – Art. 13 Abs. 2 – Reglementierte Berufe – Bedingungen für den Erwerb des Rechts zum Führen der Berufsbezeichnung eines Psychotherapeuten auf der Grundlage eines Psychotherapie-Diploms, das von einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Universität ausgestellt wurde – Art. 45 und 49 AEUV – Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit – Beurteilung der Gleichwertigkeit der betreffenden Ausbildung – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten – Infragestellung des Maßes an Kenntnissen und Qualifikationen, das ein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestelltes Diplom vermuten lässt, durch den Aufnahmemitgliedstaat – Bedingungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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