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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-577/14 PBrandconcern BV v European Union Intellectual Property Office (EUIPO) and Scooters India Ltd

Entschieden
2017-02-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:122
CELEX
62014CJ0577
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 51 Abs. 2 – Wortmarke LAMBRETTA – Ernsthafte Benutzung der Marke – Antrag auf Erklärung des Verfalls – Erklärung des teilweisen Verfalls – Mitteilung Nr. 2/12 des Präsidenten des EUIPO – Zeitliche Beschränkung eines Urteils des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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