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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑575/12Air Baltic Corporation AS v Valsts robežsardze

Entschieden
2014-09-04
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2155
CELEX
62012CJ0575
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EG) Nr. 810/2009 – Art. 24 Abs. 1 und Art. 34 – Einheitliches Visum – Annullierung oder Aufhebung eines einheitlichen Visums – Gültigkeit eines einheitlichen Visums, das auf einem annullierten Reisedokument angebracht ist – Verordnung (EG) Nr. 562/2006 – Art. 5 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 – Grenzübertrittskontrollen – Einreisevoraussetzungen – Nationale Regelung, die ein auf einem gültigen Reisedokument angebrachtes gültiges Visum verlangt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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