Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-574/21QT v 02 Czech Republic a. s
- Entschieden
- 2023-03-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:233
- CELEX
- 62021CJ0574
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Selbständige Handelsvertreter – Richtlinie 86/653/EWG – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a – Beendigung des Handelsvertretervertrags – Anspruch des Handelsvertreters auf einen Ausgleich – Voraussetzungen für die Gewährung – Der Billigkeit entsprechender Ausgleich – Beurteilung – Begriff ‚[die] dem Handelsvertreter entgehenden Provisionen‘ – Provisionen aus künftigen Geschäften – Vom Handelsvertreter geworbene neue Kunden – Vorhandene Kunden, mit denen der Handelsvertreter die Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat – Einmalprovisionen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht