Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-574/15Criminal proceedings against Mauro Scialdone
- Entschieden
- 2018-05-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:295
- CELEX
- 62015CJ0574
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 325 Abs. 1 AEUV – Richtlinie 2006/112/EG – PIF‑Übereinkommen – Sanktionen – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Nichtabführung der gemäß der Steuererklärung geschuldeten Mehrwertsteuer binnen der gesetzlich festgelegten Fristen – Nationale Regelung, wonach eine Freiheitsstrafe nur für den Fall vorgesehen ist, dass der nicht abgeführte Mehrwertsteuerbetrag einen gewissen Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung überschreitet – Nationale Regelung, wonach für die Nichtabführung von an der Quelle einbehaltener Einkommensteuer ein geringerer Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung anzuwenden ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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