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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-574/15Criminal proceedings against Mauro Scialdone

Entschieden
2018-05-02
ECLI
ECLI:EU:C:2018:295
CELEX
62015CJ0574
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 325 Abs. 1 AEUV – Richtlinie 2006/112/EG – PIF‑Übereinkommen – Sanktionen – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Nichtabführung der gemäß der Steuererklärung geschuldeten Mehrwertsteuer binnen der gesetzlich festgelegten Fristen – Nationale Regelung, wonach eine Freiheitsstrafe nur für den Fall vorgesehen ist, dass der nicht abgeführte Mehrwertsteuerbetrag einen gewissen Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung überschreitet – Nationale Regelung, wonach für die Nichtabführung von an der Quelle einbehaltener Einkommensteuer ein geringerer Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung anzuwenden ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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