Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-572/18 Pthyssenkrupp Electrical Steel GmbH and thyssenkrupp Electrical Steel Ugo v European Commission
- Entschieden
- 2021-04-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:317
- CELEX
- 62018CJ0572
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Art. 211 Abs. 6 – Bewilligung der aktiven Veredelung bestimmter Erzeugnisse aus kornorientiertem Elektrostahl – Gefahr der Beeinträchtigung der wesentlichen Interessen der Hersteller in der Union – Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen – Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 – Art. 259 – Ergebnis der Kommission zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen – Art. 263 AEUV – Nicht anfechtbare Handlung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht