Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-571/21RWE Power Aktiengesellschaft v Hauptzollamt Duisburg
- Entschieden
- 2023-03-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:186
- CELEX
- 62021CJ0571
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Richtlinie 2003/96/EG – Art. 14 Abs. 1 Buchst. a – Art. 21 Abs. 3 Sätze 2 und 3 – Elektrischer Strom, der bei der Stromerzeugung und zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit, elektrischen Strom zu erzeugen, verwendet wird – Steuerbefreiung – Umfang – Tagebaue – Elektrischer Strom, der zum Betrieb von Brennstoffbunkern und Transportmitteln verwendet wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht