Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-571/17 PPUSamet Ardic
- Entschieden
- 2017-12-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:1026
- CELEX
- 62017CJ0571
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Mit dem Rahmenbeschluss 2009/299/JI eingeführter Art. 4a Abs. 1 – Zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgestellter Haftbefehl – Wendung ‚Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat‘ – Bedeutung – Person, die nach Abschluss eines in ihrer Anwesenheit abgelaufenen Verfahrens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist – Strafe, deren Vollstreckung nachträglich unter bestimmten Auflagen teilweise ausgesetzt worden ist – Nachfolgendes Verfahren, das zum Widerruf der Aussetzung wegen Nichteinhaltung der Auflagen geführt hat – Widerrufsverfahren, das in Abwesenheit des Betroffenen abgelaufen ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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