Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-570/20Criminal proceedings against BV
- Entschieden
- 2022-05-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:348
- CELEX
- 62020CJ0570
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Betrügerische Verschleierung der geschuldeten Steuer – Sanktionen – Nationale Rechtsvorschriften, die für dieselbe Tat eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 49 – Art. 50 – Grundsatz ne bis in idem – Art. 52 Abs. 1 – Einschränkungen des Grundsatzes ne bis in idem – Erfordernis, klare und präzise Regeln vorzusehen – Möglichkeit, die Auslegung des nationalen Rechts durch die nationalen Gerichte zu berücksichtigen – Notwendigkeit, Regeln vorzusehen, die gewährleisten, dass die verhängten Sanktionen insgesamt verhältnismäßig sind – Verschiedenartige Sanktionen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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