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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-568/17Staatssecretaris van Financiën v L.W. Geelen

Entschieden
2019-05-08
ECLI
ECLI:EU:C:2019:388
CELEX
62017CJ0568
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und e – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 52 Buchst. a – Art. 56 Abs. 1 Buchst. k – Dienstleistungen – Ort der steuerbaren Umsätze – Steuerliche Anknüpfung – Interaktive erotische Live-Webcam-Darbietungen – Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung – Begriff – Ort, an dem die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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