Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-568/15Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main eV v comtech GmbH
- Entschieden
- 2017-03-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:154
- CELEX
- 62015CJ0568
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 21 – Telefonische Kommunikation – Von einem Unternehmer zu dem Zweck eingerichtete Telefonleitung, dem Verbraucher im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag die Kontaktaufnahme mit ihm zu ermöglichen – Verbot der Anwendung eines den Grundtarif übersteigenden Tarifs – Begriff ‚Grundtarif‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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