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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-568/15Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main eV v comtech GmbH

Entschieden
2017-03-02
ECLI
ECLI:EU:C:2017:154
CELEX
62015CJ0568
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 21 – Telefonische Kommunikation – Von einem Unternehmer zu dem Zweck eingerichtete Telefonleitung, dem Verbraucher im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag die Kontaktaufnahme mit ihm zu ermöglichen – Verbot der Anwendung eines den Grundtarif übersteigenden Tarifs – Begriff ‚Grundtarif‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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