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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-567/20A.H. v Zagrebačka banka d.d

Entschieden
2022-05-05
ECLI
ECLI:EU:C:2022:352
CELEX
62020CJ0567
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln – Richtlinie 93/13/EWG – Zeitliche Anwendbarkeit – Art. 10 Abs. 1 – Darlehensvertrag, der vor dem Tag des Beitritts eines Mitgliedstaats zur Europäischen Union geschlossen, aber nach diesem Zeitpunkt geändert wurde – Art. 6 – Rückgewähr der vom Gewerbetreibenden zu Unrecht erlangten Vorteile – Nationale Rechtsvorschriften, die die Ersetzung missbräuchlicher Klauseln und die Rückerstattung rechtsgrundlos erlangter Beträge vorsehen – Sachlicher Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 2 – Ausschluss von Klauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften beruhen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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