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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-564/21BU v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2022-12-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:951
CELEX
62021CJ0564
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Grundrechte – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Asylpolitik – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 11 Abs. 1, Art. 23 Abs. 1 sowie Art. 46 Abs. 1 und 3 – Zugang zu den Informationen in der Akte des Antragstellers – Gesamtheit des Akteninhalts – Metadaten – Übermittlung der Akte in Form einzelner unstrukturierter Dateien – Schriftliche Unterrichtung – Digitalisierte Kopie der Entscheidung mit handschriftlicher Unterschrift – Führung der elektronischen Akte ohne Archivierung einer Papierakte.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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