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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-564/19Criminal proceedings against IS

Entschieden
2021-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2021:949
CELEX
62019CJ0564
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2010/64/EU – Art. 5 – Qualität der Dolmetschleistungen und Übersetzungen – Richtlinie 2012/13/EU – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren – Art. 4 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 – Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf – Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen – Richtlinie (EU) 2016/343 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht – Art. 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 267 AEUV – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Zulässigkeit – Rechtsmittel zur Wahrung des Rechts gegen eine Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens beschlossen wird – Disziplinarverfahren – Befugnis des übergeordneten Gerichts, das Vorabentscheidungsersuchen für rechtswidrig zu erklären.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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