Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-564/16 PEuropean Union Intellectual Property Office v Puma SE
- Entschieden
- 2018-06-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:509
- CELEX
- 62016CJ0564
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 5 – Art. 76 – Widerspruchsverfahren – Relative Eintragungshindernisse – Verordnung [EG] Nr. 2868/95 – Regel 19 – Regel 50 Abs. 1 – Vorliegen von früheren Entscheidungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum [EUIPO], mit denen die Bekanntheit der älteren Marke anerkannt worden war – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Berücksichtigung dieser Entscheidungen in späteren Widerspruchsverfahren – Begründungspflicht – Verfahrensrechtliche Pflichten der Beschwerdekammern des EUIPO.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht