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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-563/22SN and LN v Zamestnik-predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:494
CELEX
62022CJ0563
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 12 – Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling – Beim Hilfswerk der Vereinten Nationen [für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten] [UNRWA] registrierte Person – Voraussetzungen dafür, dass diese Person ipso facto den Schutz der Richtlinie 2011/95/EU genießt – Wegfall des Schutzes oder des Beistands des UNRWA – Art. 4 – Allgemeine Lage, die in einem Operationsgebiet des UNRWA-Einsatzgebiets herrscht – Individuelle Prüfung aller maßgeblichen Elemente – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 40 – Folgeantrag auf internationalen Schutz – Neue Elemente – Elemente, die bereits in der endgültigen Entscheidung über den früheren Antrag geprüft wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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