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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-562/24Proceedings brought by S. H. d.o.o. and M. A. d.o.o

Entschieden
2026-01-29
ECLI
ECLI:EU:C:2026:55
CELEX
62024CJ0562
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Gegenseitige Anerkennung von Einziehungsentscheidungen – Rahmenbeschluss 2006/783/JI – Art. 8 Abs. 2 Buchst. d – Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckung – Rechte der Betroffenen – Gutgläubige Dritte – Hypothekengläubiger – Immobilie, die den Ertrag aus einer Straftat darstellt – Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung – Vor Erlass dieser Entscheidung eingetragene Zwangshypothek.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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