Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑562/12Liivimaa Lihaveis MTÜ v Eesti-Läti programmi 2007-2013 Seirekomitee

Entschieden
2014-09-17
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2229
CELEX
62012CJ0562
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Strukturfonds – Verordnungen (EG) Nrn. 1083/2006 und 1080/2006 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Operationelles Programm mit dem Ziel der Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit zwischen der Republik Estland und der Republik Lettland – Von dem Begleitausschuss erlassene Entscheidung über die Ablehnung einer Beihilfe – Bestimmung, die vorsieht, dass die Entscheidungen dieses Ausschusses nicht angefochten werden können – Art. 267 AEUV – Handeln eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Durchführung des Unionsrechts – Art. 47 – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Recht auf Zugang zu den Gerichten – Bestimmung des Mitgliedstaats, dessen Gerichte für die Entscheidung über eine Klage zuständig sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung