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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-561/18Solvay Chemicals GmbH v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2019-02-06
ECLI
ECLI:EU:C:2019:101
CELEX
62018CO0561
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union – Richtlinie 2003/87/EG – Überwachungsplan – Verordnung (EU) Nr. 601/2012 – Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 2 – Anhang IV Abschnitt 20 – Berechnung der Emissionen der Anlage – Abzug des weitergeleiteten CO2 – Ausschluss des in der Herstellung von gefälltem Kalziumkarbonat verwendeten CO2 – Beurteilung der Gültigkeit des Ausschlusses.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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