Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-561/18Solvay Chemicals GmbH v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2019-02-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:101
- CELEX
- 62018CO0561
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union – Richtlinie 2003/87/EG – Überwachungsplan – Verordnung (EU) Nr. 601/2012 – Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 2 – Anhang IV Abschnitt 20 – Berechnung der Emissionen der Anlage – Abzug des weitergeleiteten CO2 – Ausschluss des in der Herstellung von gefälltem Kalziumkarbonat verwendeten CO2 – Beurteilung der Gültigkeit des Ausschlusses.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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