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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-561/14Caner Genc v Integrationsministeriet

Entschieden
2016-04-12
ECLI
ECLI:EU:C:2016:247
CELEX
62014CJ0561
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Assoziierungsabkommen EWG – Türkei – Beschluss Nr. 1/80 – Art. 13 – Stillhalteklausel – Familienzusammenführung – Nationale Regelung, die neue und strengere Voraussetzungen für die Familienzusammenführung im Fall nicht erwerbstätiger Familienangehöriger von erwerbstätigen türkischen Staatsangehörigen vorsieht, die sich im fraglichen Mitgliedstaat aufhalten und dort aufenthaltsberechtigt sind – Voraussetzung einer hinreichenden Verbindung, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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