Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑561/13Hoštická a.s. and Others v Česká republika — Ministerstvo zemědělství

Entschieden
2014-10-15
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2287
CELEX
62013CJ0561
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Gemeinsame Agrarpolitik – Stützungsregelungen – Durchführung von Stützungsregelungen in den neuen Mitgliedstaaten – Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 – Art. 143ba – Verordnung (EG) Nr. 73/2009 – Art. 126 – Gesonderte Zahlung für Zucker – Entkopplung dieser Zahlung von der Erzeugung – Begriff der ‚Kriterien, die die jeweiligen Mitgliedstaaten 2006 und 2007 festgelegt haben‘ – Repräsentativer Zeitraum.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung