Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-560/16E.ON Czech Holding AG v Michael Dĕdouch and Others
- Entschieden
- 2018-03-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:167
- CELEX
- 62016CJ0560
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 22 Nr. 2 – Gültigkeit der Beschlüsse der Organe einer Gesellschaft oder juristischen Person mit Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte dieses Mitgliedstaats – Beschluss der Hauptversammlung einer Gesellschaft, mit dem die zwangsweise Übertragung der Beteiligungen von Minderheitsaktionären der Gesellschaft an den Mehrheitsaktionär angeordnet und zugleich die Höhe der Abfindung festgelegt wird, die der Mehrheitsaktionär den Minderheitsaktionären zu zahlen verpflichtet ist – Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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