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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑560/11Danilo Debiasi v Agenzia delle Entrate Ufficio di Parma

Entschieden
2012-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2012:802
CELEX
62011CO0560
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzulässigkeit – Art. 99 der Verfahrensordnung – Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie – Vorsteuerabzug – Öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen, die eine steuerbefreite Tätigkeit ausüben – Nationale Rechtsvorschriften, die den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für diese befreiten Tätigkeiten verwendet werden, ausschließen – Pro-rata-Satz des Abzugs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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