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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-56/25Criminal proceedings against MA

Entschieden
2026-02-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:87
CELEX
62025CJ0056
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Behauptete Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit der nationalen Verfassung und dem Unionsrecht – Voraussetzungen für die Anrufung eines Verfassungsgerichts – Mit Gründen versehene Beurteilung der Auswirkungen des Unionsrechts – Vorherige Anrufung des Gerichtshofs zur Vorabentscheidung – Art. 94 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Bestimmung des auf den Rechtsstreit anwendbaren nationalen Rechts – Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens – Verpflichtung oder Befugnis zur Anrufung eines Verfassungsgerichts vor der Anrufung des Gerichtshofs zur Vorabentscheidung – Fehlen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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