Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-56/25Criminal proceedings against MA
- Entschieden
- 2026-02-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:87
- CELEX
- 62025CJ0056
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Behauptete Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit der nationalen Verfassung und dem Unionsrecht – Voraussetzungen für die Anrufung eines Verfassungsgerichts – Mit Gründen versehene Beurteilung der Auswirkungen des Unionsrechts – Vorherige Anrufung des Gerichtshofs zur Vorabentscheidung – Art. 94 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Bestimmung des auf den Rechtsstreit anwendbaren nationalen Rechts – Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens – Verpflichtung oder Befugnis zur Anrufung eines Verfassungsgerichts vor der Anrufung des Gerichtshofs zur Vorabentscheidung – Fehlen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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