Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-56/21UAB „ARVI“ ir ko v Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos
- Entschieden
- 2022-06-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:509
- CELEX
- 62021CJ0056
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 137 – Regelung der optionalen Besteuerung – Voraussetzungen – Nationale Regelung, die das Recht eines Steuerpflichtigen, sich für die Mehrwertsteuerpflicht des Verkaufs einer Immobilie zu entscheiden, davon abhängig macht, dass diese Immobilie an einen bereits registrierten Mehrwertsteuerpflichtigen übertragen wird – Pflicht zur Berichtigung der Vorsteuerabzüge bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung – Grundsätze der steuerlichen Neutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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