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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-56/17Bahtiyar Fathi v Predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite

Entschieden
2018-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2018:803
CELEX
62017CJ0056
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Grenzen, Asyl und Einwanderung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 3 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz ohne ausdrückliche Entscheidung zur Bestimmung des für die Prüfung zuständigen Mitgliedstaats – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 9 und 10 – Auf der Religion beruhende Verfolgungsgründe – Beweis – Iranische Rechtsvorschriften über die Apostasie – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 46 Abs. 3 – Wirksamer Rechtsbehelf.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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