Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-559/19European Commission v Kingdom of Spain
- Entschieden
- 2021-06-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:512
- CELEX
- 62019CJ0559
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Geschützter Naturraum Doñana (Spanien) – Richtlinie 2000/60/EG – Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i, Art. 5 und Art. 11 Abs. 1, Abs. 3 Buchst. a, c und e sowie Abs. 4 – Verschlechterung der Grundwasserkörper – Fehlen einer weitergehenden Beschreibung der Grundwasserkörper, bei denen die Gefahr einer Verschlechterung ermittelt wurde – Geeignete grundlegende und ergänzende Maßnahmen – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 6 Abs. 2 – Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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